Wie jung ist zu jung?

Seit 1997 haben Kinder ab dem dritten Geburtstag, seit 2013 sogar ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem öffentlich unterstützten Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung. Nicht erst seitdem nehmen immer mehr Kinder und ihre Familien ein solches Angebot in Anspruch. Bezüglich des Alters, in dem Kinder erstmalig außerfamilial ein Betreuungsangebot nutzen, existieren schon seit der Wiedervereinigung große Unterschiede.

Zumindest über die letzten Jahre hinweg lassen sich jedoch deutliche Veränderungen, v.a. in den westdeutschen Bundesländern erkennen. Diese, systematische Unterschiede im Eintrittsalter und die Kontinuität der Angebotsnutzung bei Kindern bis zur Einschulung werden in der Studie 5 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 untersucht. Disparitäten finden sich beispielsweise in Bezug auf die Wohnregion der Familie oder das genutzte Betreuungsformat: Während Kinder in Ostdeutschland mit durchschnittlich 16 Monaten erstmalig ein Angebot der frühen Bildung außerhalb der Familie nutzten, waren die Kinder in Westdeutschland beim Eintritt durchschnittlich 23 Monate alt. Seit 2016 nahm das Eintrittsalter v.a. in Westdeutschland immer weiter ab.

Im Durchschnitt waren Kinder, die eine Kindertagespflege besuchten, beim Eintritt jünger als diejenigen, die ihre Bildungskarriere in einer Kindertageseinrichtung starteten. Darüber hinaus finden sich Zusammenhänge zwischen dem Eintrittsalter und dem Bildungsstand der Eltern sowie dem Migrationshintergrund des Kindes. Kinder mit Migrationshintergrund treten etwas später in die frühe Bildung ein, Kinder von Eltern mit höheren Bildungshintergründen deutlich früher. Alle Details lassen sich im oben verlinkten, kostenlosen Reportheft der DJI-Kinderbetreuungsstudie KiBS nachlesen.

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